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   BVerwG, 22.01.1980 - 6 ER 213.79   

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https://dejure.org/1980,4305
BVerwG, 22.01.1980 - 6 ER 213.79 (https://dejure.org/1980,4305)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1980 - 6 ER 213.79 (https://dejure.org/1980,4305)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1980 - 6 ER 213.79 (https://dejure.org/1980,4305)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Hinterbliebenenbezüge - Rechtsgesuche im Armenrecht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.03.1965 - III C 122.64

    Erbschein als Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens - Ein nach

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 6 ER 213.79
    Die notarielle Urkunde vom 5. Dezember 1974 stellt schon deshalb keinen Restitutionsgrund dar, weil sie nach Rechtskraft des Urteils vom 8. Juli 1969 errichtet worden ist (BVerwGE 20, 344 [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64] [346]; Beschluß vom 3. August 1970 - BVerwG 3 B 49.70/3 C 74.70 - [Buchholz 427.3 § 341 LAG Nr. 18]); außerdem beschränkt sich ihr Beweiswert darauf, daß die Klägerin ihr bereits berücksichtigtes prozessuales Vorbringen in der Form einer eidesstattlichen Versicherung zusammengefaßt hat.

    Der Berücksichtigung der anderen Schriftstücke im Wiederaufnahmeverfahren steht insbesondere entgegen, daß sie keine für das Begehren der Klägerin entscheidungserheblichen Tatsachen beweisen (BVerwGE 11, 124 [127]; 15, 196 [199]; 20, 344 [346]) und daher nicht als Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO anzusehen sind.

  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 6 ER 213.79
    Sie hat ausgeführt, sie habe sich zur Rechtfertigung des vorangegangenen Wiederaufnahmeantrages nicht nur auf die vorgelegte notarielle Urkunde, sondern außerdem auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1970 - BVerwG 2 C 39.68 - (ZBE 1970, 329) berufen.
  • BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 6 ER 213.79
    Der Berücksichtigung der anderen Schriftstücke im Wiederaufnahmeverfahren steht insbesondere entgegen, daß sie keine für das Begehren der Klägerin entscheidungserheblichen Tatsachen beweisen (BVerwGE 11, 124 [127]; 15, 196 [199]; 20, 344 [346]) und daher nicht als Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO anzusehen sind.
  • BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 6 ER 213.79
    Der Berücksichtigung der anderen Schriftstücke im Wiederaufnahmeverfahren steht insbesondere entgegen, daß sie keine für das Begehren der Klägerin entscheidungserheblichen Tatsachen beweisen (BVerwGE 11, 124 [127]; 15, 196 [199]; 20, 344 [346]) und daher nicht als Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO anzusehen sind.
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 49.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 6 ER 213.79
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 8. Juli 1969 - V OVG A 51/68 - wies das beschließende Gericht mit Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG 2 B 49.69 - zurück.
  • BVerwG, 03.08.1970 - III B 49.70

    Anforderungen an die Substantiierung der behaupteten Zugehörigkeit zum deutschen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 6 ER 213.79
    Die notarielle Urkunde vom 5. Dezember 1974 stellt schon deshalb keinen Restitutionsgrund dar, weil sie nach Rechtskraft des Urteils vom 8. Juli 1969 errichtet worden ist (BVerwGE 20, 344 [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64] [346]; Beschluß vom 3. August 1970 - BVerwG 3 B 49.70/3 C 74.70 - [Buchholz 427.3 § 341 LAG Nr. 18]); außerdem beschränkt sich ihr Beweiswert darauf, daß die Klägerin ihr bereits berücksichtigtes prozessuales Vorbringen in der Form einer eidesstattlichen Versicherung zusammengefaßt hat.
  • BVerwG, 30.07.1980 - 6 ER 214.80

    Voraussetzungen der Wiederaufnahme eines Verfahrens - Anspruch auf Erhöhung der

    Wie der beschließende Senat bereits in dem Beschluß vom 22. Januar 1980 - BVerwG 6 ER 213.79 - zu der vorangegangenen Wiederaufnahmeklage der Klägerin ausgeführt hat, konnte in dem erstrebten Revisionsverfahren lediglich das angefochtene Urteil und das ihm zugrundeliegende Verfahren überprüft werden.
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